Oldenburg. Das Sportgericht des Deutschen Fußball Bund (DFB) hat den VfB Oldenburg zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 2.450 Euro verurteilt. Der VfB hat das Urteil akzeptiert.
Beim Spiel zwischen dem SV Wehen Wiesbaden und dem VfB Oldenburg am 17. Oktober waren im Bereich der Anhängerinnen und Anhänger des VfB diverse bengalische Feuer und ein Rauchkörper gezündet worden. Weil das Entzünden dieser pyrotechnischen Gegenstände eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Personen darstelle, seien derartige Handlungen verboten.
Gemäß der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung muss der jeweilige Verein für die Verfehlungen der Fans haften. „Die Haftung der Vereine für Fehlverhalten von ihnen zuzurechnenden Personen ist in den Statuten des DFB zweifelsfrei geregelt. Die Rechtslage im Bereich des DFB entspricht den Rechtsnormen der UEFA für den europäischen Fußball. Diese wurde bereits mehrfach vom Internationalen Sport-Schiedsgericht (CAS) sowie – auf nationaler Ebene – vom Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen sowie vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt“, heißt es dazu im Urteil.
„Grundsätzlich erfahren wir durch unsere Fans bei Heim- und Auswärtsspielen eine großartige Unterstützung. Dass wir jetzt eine solche Strafe zahlen müssen, ist sehr bedauerlich, aber natürlich akzeptieren wir hier die geltende Rechtsprechung“, sagt Michael Weinberg, Geschäftsführer der VfB GmbH.